Der Verkehrswert einer Immobilie – einfach erklärt
Verkehrswert – ein Begriff, der im Immobilienjargon oft…
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Der Immobilienmarkt in Österreich steht vor einer signifikanten Wende: Mit der Einführung des Bestellerprinzips zum 1. Juli 2023 erlebt das Maklerwesen eine umfassende Neugestaltung. Dieses Prinzip, das in Deutschland bereits seit einigen Jahren praktiziert wird, ist nun in Österreich rechtlich verankert und führt zu einer Verschiebung der Zahlungspflicht der Maklerprovision.
Das Bestellerprinzip legt fest, dass derjenige, der einen Immobilienmakler beauftragt, also als Erstauftraggeber auftritt, die vollständige Vermittlungsprovision zu tragen hat. Die bisher übliche Praxis, dass trotz Beauftragung durch den Vermieter der Mieter die Kosten trägt, wurde durch die Gesetzesänderung im Maklergesetz unterbunden. Diese Neuregelung betrifft sämtliche Mietobjekte, die zum Wohnen bestimmt sind, unabhängig davon, ob sie unter das Mietrechtsgesetz (MRG) oder das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) fallen.
Für Immobilienmakler bedeutet diese Gesetzesänderung eine potenzielle Einkommensreduzierung. Es wird erwartet, dass Vermieter seltener Maklerdienste in Anspruch nehmen und stattdessen die Suche nach Mietern selbstständig oder durch Hausverwaltungen durchführen. Der Verband der Immobilienwirtschaft (ÖVI) schätzt, dass den Maklern dadurch jährlich Einnahmen in Millionenhöhe entgehen könnten.
Mieter dürften durch das Bestellerprinzip eine finanzielle Entlastung erfahren, da die Verpflichtung zur Provisionszahlung wegfällt, wenn sie nicht selbst den Makler beauftragen. Für Vermieter entsteht hingegen die Notwendigkeit, alternative Wege der Mietersuche zu beschreiten. Sie könnten sich gezwungen sehen, Maklerdienste selbst zu bezahlen oder auf diese zu verzichten und Eigeninitiative zu ergreifen.
Ein großer Vorteil des Vergleichswertverfahrens ist seine Genauigkeit, da es den aktuellen Marktwert widerspiegelt. Zudem ist es leicht verständlich, selbst für Laien. Dennoch sei an dieser Stelle gesagt, dass es Expertise erfordert, um zuverlässige Ergebnisse zu erzielen.
Ein Nachteil ist, dass ausreichend Vergleichsobjekte verfügbar sein müssen, was in der Praxis nicht immer gegeben ist. Dies kann zu Verfälschungen bei der Wertermittlung führen. Zudem unterliegt der Immobilienwert stärker den Marktschwankungen im Vergleich zu anderen Bewertungsverfahren wie dem Sachwertverfahren und dem Ertragswertverfahren. Daher sollten ältere Ergebnisse dieses Verfahrens nur mit Vorsicht verwendet werden.
Die langfristigen Auswirkungen des Bestellerprinzips auf den Wohnungsmarkt in Österreich sind schwer vorherzusagen. Eine mögliche Folge könnte sein, dass sich Mieter und Vermieter verstärkt im privaten Segment ohne Maklerbeteiligung bewegen. Gleichzeitig könnten kreative Lösungsansätze in der Immobilienvermittlung entstehen, um den neuen Herausforderungen zu begegnen.
Das Bestellerprinzip wird den Immobilienmarkt in Österreich nachhaltig verändern. Während Mieter von geringeren Kosten profitieren könnten, müssen sich Makler und Vermieter auf neue Gegebenheiten einstellen. Die kommenden Jahre werden zeigen, welche Anpassungen im Markt erfolgen und wie sich das Verhältnis zwischen den Beteiligten entwickelt.
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